Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier: 

Bereichsnavigation


Hauptinhalt

Das Stromnetz der Zukunft auf dem Prüfstand

2011 hat der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ein neues Verfahrensregime zur Planung und Genehmigung überregionaler Stromleitungen geschaffen. Notwendige Vorhaben wurden in einen Bundesbedarfsplan aufgenommen, dessen Umsetzung jedoch auf sich warten lässt. Trassen wie SuedLink, die sich über mehrere hundert Kilometer erstrecken werden, stoßen bereits vor Beginn des eigentlichen Planungsverfahrens auf Widerstand aus Bevölkerung und Politik. Zudem haben die neuen Abläufe für offene Fragen technischer, planerischer und juristischer Art gesorgt. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte „Interdisziplinäre Forschungsprojekt Stromnetzplanung“ an der TU Dortmund trägt dazu bei, diese Fragen zu klären und die Akzeptanz der Stromnetzplanung zu steigern.

Zum Abschluss des zweiten Projektjahres trafen sich am 23. Juni Experten aus Wissenschaft und Praxis im internationalen Begegnungszentrum zu einer Fachkonferenz, um die Schwierigkeiten des Netzausbaus disziplinübergreifend zu diskutieren. In einer programmatischen Ansprache betonte Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei NRW, die Wichtigkeit der Energiewende. Auch nach der Neujustierung des Förderrahmens für erneuerbare Energien bleibe der Netzausbau notwendig, zu dem NRW als Transitland zwischen Nord und Süd einen wesentlichen Beitrag leisten müsse. Dabei sollen Betroffene durch frühzeitige und umfassende Kommunikation zu Beteiligten werden.

Dr. Markus Doll von der für Planung und Genehmigung der Trassen zuständigen Bundesnetzagentur gewährte einen Einblick in die Netzentwicklung. Von den Betreibern vorgeschlagene Ausbaumaßnahmen prüft die Behörde auf Wirksamkeit und Effizienz. Erst danach werden sie, sofern bestätigt, zum Bestandteil der staatlichen Planung. Maßstab für diese Beurteilung sind Szenarien, die wahrscheinliche Entwicklungen der Energieerzeugung und –versorgung in den nächsten zehn Jahren abbilden. Während der Vorstellung der bisherigen Forschungsergebnisse wiesen die Projektmitarbeiter auf Unsicherheiten in diesen Prognosen hin. Die Berücksichtigung breiterer Entwicklungspfade sei erforderlich, um zu robusteren Lösungen für die Zukunft zu kommen.

Weitere Referenten waren Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, geschäftsführender Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, mit einem Vortrag über die regulierungsrechtliche Beeinflussung der Netzplanung, Peter Barth von der Amprion GmbH, PD Dr. Claudio Franzius mit einem Vortrag über die Anwendung von Verfahrenstheorien in der Stromnetzplanung, Dr. Markus Appel von Linklaters, der über Schwierigkeiten der Antragstellung referierte, Melanie Siems vom weltweit größten Planungsbüro Fichtner und Dr. Wolfgang Peters von Bosch & Partner.

Das „Interdisziplinäre Forschungsprojekt Stromnetzplanung“ wird von Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit (Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht) geleitet. Daneben sind das Fachgebiet Ver- und Entsorgungssysteme (Prof. Dr. Hans-Peter Tietz) und das Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft (ie3, Prof. Dr. Christian Rehtanz) beteiligt.

Weitere Informationen und Kontakt: Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht