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CO2-Preis: Real steigt der Benzinpreis um 0,4 Cent im Jahr

Der CO2-Preis sei das „Herzstück des Klimaschutzprogramms“, so die Bundesregierung, und würde den Benzinpreis bis 2025 um 10 Cent je Liter erhöhen. Prof. Dr. Christian Holz-Rau spricht dagegen gemeinsam mit 14 Professorinnen und Professoren der Verkehrsplanung in einer aktuellen Stellungnahme von einer „eingebildeten Steuererhöhung“ (erscheint als Holz-Rau: CO2-Bepreisung und Entfernungspauschale. Die eingebildete Steuererhöhung. In: Internationales Verkehrswesen (71) 4/2019). Er fasst diesen Beitrag hier kurz und bissig zusammen.

Bei den 10 Cent pro Liter handelt es sich um eine nominale Erhöhung durch den CO2-Preis plus Mehrwertsteuer. Berücksichtigt man die Inflation verbleiben noch 9 Cent pro Liter. Außerdem sinkt die unveränderte Energiesteuer auf Benzin durch die Inflation von 77,9 Cent pro Liter real bis 2025 auf 71,40 Cent pro Liter. Als Differenz verbleibt inflationsbereinigt ein Zuschlag von 2,6 Cent pro Liter im Jahr 2025 bzw. ein Zuschlag von jährlich 0,4 Cent pro Liter. Bei etwas höherer Inflation oder unter Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen verbleiben nicht einmal diese 0,4 Cent pro Liter. Über Wirksamkeit muss man an dieser Stelle nicht mehr reden, wohl aber über die erhöhte Entfernungspauschale.

Woher kommen eigentlich die 5 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer? Hat jemand vielleicht die eingeredete Steuererhöhung von 10 Cent je Liter halbiert? Das wäre schlicht falsch. Denn ein durchschnittlicher Pkw legt heute mit einem Liter Sprit immerhin 12,5 Kilometer zurück (8 l/100 km). Also würden die ohnehin fälschlich im Raum stehenden 10 Cent pro Liter das Autofahren nur um 0,8 Cent je Kilometer verteuern. Die reale Steigerung um 2,55 Cent je Liter ergibt bis 2025 sogar nur ein Plus von 0,2 Cent pro Kilometer – weit entfernt von den zusätzlichen 5 Cent pro Kilometer der Entfernungspauschale.

Ein Pendler mit 50 Kilometer Arbeitsweg je Richtung und 225 Arbeitstagen im Jahr kann 338 Euro mehr von der Steuer absetzen. Dem stehen reale Mehrkosten in Höhe von 46 Euro pro Jahr für Hin- und Rückweg gegenüber. Wer ein geringes Einkommen hat und mit 15 Prozent als Grenzsteuersatz veranlagt wird, für den ist es ein Nullsummenspiel. Wer 25 Prozent Steuern auf den letzten Euro zahlt, hat mit CO2-Preis und Entfernungspauschale am Ende des Jahres 31 Euro mehr im Portemonnaie, wer den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zahlt sogar 93 Euro (jeweils zu Preisen von 2019). Bei höheren Entfernungen ist der Gewinn noch höher. Und ab 60 Kilometer gilt die Pauschale nur noch für Autofahrer. Die inzwischen ergänzte Pendlerprämie verspricht nun entgegen den Zielen des Klimaschutzes auch geringeren Einkommen mehr Geld bei langen Entfernungen.

Menschen, die in der Nähe ihrer Arbeit wohnen, gehen dagegen leer aus. Viele von ihnen sind Stadtbewohner, die teils hohe und deutlich steigende Mieten auf sich nehmen. Sie haben noch nie eine Großstadt-Wohnpauschale oder eine Verkehrssparprämie absetzen können. Dabei sind ihre kurzen Wege der beste Beitrag zum Klimaschutz.

Zur Erinnerung: Die ursprünglichen Vorschläge der Bundesumweltministerin lagen für das Jahr 2030 bei 180 Euro je Tonne CO2. Dieser Betrag wird in den Berechnungen auch der Bundesregierung als Schaden einer CO2–Emission von einer Tonne veranschlagt - für heute, Tendenz steigend. Umgerechnet ergaben sich bis 2030 nach diesem Vorschlag im Jahr 3,2 Cent pro Liter Benzin zusätzlich, sicher auch nicht viel. Dies hätte den Pkw-km jedes Jahr um ein Viertel Cent teurer gemacht. Dieser Vorschlag hätte, verbunden mit anderen Maßnahmen zumindest eine Anfang einer Mobilitätswende sein, wie sie die Bundesregierung nach ihrem Beschluss selbst anstrebt.

Die jetzigen Beschlüsse sagen dagegen: Der Schaden je Tonne mag zwar 180 Euro je Tonne betragen. Aber das können wir niemanden zumuten. Wir starten mit zehn Euro pro Tonne und erhöhen diesen Betrag bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne CO2. Den Rest sollen lieber unsere Kinder und Enkelkinder und Menschen in ärmeren Regionen der Welt bezahlen.

Als Vergleich: Sie hatten unschuldig einen Autounfall, zum Glück nur 5.000 Euro Sachschaden. Die Versicherung gibt Ihnen 1.000 Euro und für ihre Reparaturkosten einen Kredit über 4.000 Euro, den Ihre Kinder abbezahlen sollen. Für den Unfallverursacher wird anschließend die Versicherungsprämie gesenkt. Das fasst den Beschluss zum CO2-Preis und der Entfernungspauschale leider ganz gut zusammen.

Kontakt: Prof. Dr. Christian Holz-Rau, Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrsplanung

 

 

Links

Prof. Dr.-Ing. Christian Holz-Rau: Die eingebildete CO2-Steuer

http://www.vpl.tu-dortmund.de/cms/de/Aktuelles/Meldungen/Pillepalle/CO2-Bepreisung-und-Entfernungspauschale-Bilder/Die-eingebildete-CO2-Steuer-kurz-korrigiert-2019-10-11.pdf (Vorfassung des Beitrags in Internationales Verkehrswesen (71) 4/2019)

 

CO2-Bepreisung
Informationen der Bundesregierung, 20.09.2019.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/co2-bepreisung-1673008

und 9.10.2019 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578)

 

Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030
Informationen der Bundesregierung, Stand: 20.09.2019

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1